Datenschutz-Kodex
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Datenschutz-Kodex

Der Datenschutz-Kodex. Erstmals im April 2010 stellte die IITR-GmbH einen Datenschutz-Kodex der Öffentlichkeit vor, um Webseiten-Betreibern eine Möglichkeit an die Hand zu geben, glaubwürdig und nachvollziehbar auf die Einhaltung von Datenschutz-Bestimmungen hinweisen zu können. Dieser Datenschutz-Codex erfreut sich seitdem wachsender Nachfrage. Datenschutz-Kodex für Geodaten-Dienste Im Herbst zog das Innenministerium mit einem eigenen Datenschutz-Kodex für Geodaten-Dienste nach. Das Instrument des Datenschutz-Kodex eignet sich besonders gut, um auf die Vielzahl rechtlicher Anforderungen eine diversifizierte Antwort zu finden. Ob Funketiketten, Cookies, Fotos von Häusern, Nutzung hausbezogener statistischer Daten: alles wird auf den Datenschutz-Prüfstand gestellt werden. Ein eher allgemein gehaltenes Gesetz hilft in bei den speziellen Anforderungen nicht weiter. Auch regelt es keinen Beschwerdeprozess außerhalb des Wegs zur Aufsichtsbehörde. Auch die Aufsichtsbehörden können nicht allein in die Pflicht genommen werden, datenschutzrechtlich völlig neue Fragen zu beantworten. In solch einer Situation sind die Unternehmen und ihre Verbände selber gefordert die konkreten Datenschutzfragen zu regeln. Ein auf ihre speziellen Belange zugespitzter Datenschutz-Kodex konkretisiert dann allgemeine gesetzliche Vorschriften und verbietet andererseits konkrete Verhaltensweisen. Vorteile schaffen mit dem Datenschutz-Kodex Die Herbeiführung eines Datenschutz-Kodex kann auch dann Vorteile schaffen, wenn sich dabei Unternehmen unterwerfen, welche in Drittstaaten ihren Sitz haben. Sofern sie ihrem Datenschutz-Kodex beitreten und ihn damit anerkennen, unterwerfen sie sich damit dem national eingeordneten „Strafregime“ dieses Datenschutz-Kodex. Der End-Verbraucher kann sich unmittelbar beim herausgebenden deutschen Verband wegen eines Verstoßes gegen seinen Datenschutz-Kodex beschweren und muss sich nicht an eine beispielsweise in den USA sitzende Aufsichtsbehörde wenden. Die IITR GmbH ist behilflich, für Verbände in deren Sparten einen Datenschutz-Kodex zu entwickeln.